‚Getting away with murder’? – Frankfurter Allee: Rekonstruktion eines Unfalls

Fast auf den Tag genau drei Jahre nach dem tragischen Fahrrad-Unfall in der Frankfurter Allee am U-Bahnhof Samariterstraße wird er am 30. Mai 2024 auf Antrag der Mutter des Opfers erneut vor Gericht verhandelt. Und wieder sitzt der Fahrer des LKWs auf der Anklagebank, durch den eine junge Frau getötet wurde, als sie sich durch eine Fehleinschätzung der Situation in dessen Fahrspur einfädelte.

In vorheriger Instanz war der Kraftfahrer freigesprochen worden, weil er laut Befund des Gerichts die Situation nicht so schnell hatte einschätzen können. Mein Video bestätigt dies.

In der öffentlichen Berichterstattung wurde die Rolle der Verkehrsführung und Ausschilderung für Radfahrende verantwortlichen Verkehrsverwaltung bislang komplett ignoriert. Meine Er-Fahrung der tödlichen Route kurz nach dem Unfall beweist, dass die zuständige Verkehrsbehörde das kurzfristige Halten für Be- Entladen auf dem Radweg gestattete. Das Schild mit dieser Ausnahmeregelung wurde kurz nach meinen Filmaufnahmen entfernt und durch ein anderes Schild ersetzt (naheliegender Weise von der zuständigen Verkehrsbehörde). Ein entscheidendes Beweismittel verschwand somit ‚spurlos‘. Ob das als Unterschlagung von Beweismitteln zu bewerten ist oder lediglich als Vorsichtsmaßnahme, um einen ähnlichen Nachfolgeunfall zu verhindern – oder beides –  möchte ich nicht beurteilen. Ich habe jedenfalls bei der Prüfgesellschaft DEKRA, die das Unfall-Gutachten erstellte, nachgefragt, ob sie dieses Beweismittel berücksichtigt hat. Als ‚Antwort‘ kam eine Rückfrage zu ‚Schadennummer, SAP-Nummer oder Kennzeichen, die ich als Zeuge naturgemäß nicht beantworten kann.  Sobald ich eine substantielle Antwort erhalte, werde ich sie bei Stadtmonitor Berlin einstellen. Anderweitig gehe ich davon aus, dass dieser entscheidende Sachverhalt keine Berücksichtigung fand und die Wahrheitsfindung bei diesem tragischen Unfall auf der Strecke blieb: ein klassisches Fehlurteil.

Carsten H. Meyer, 26. Mai 2024.

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